Aktuelles
An dieser Stelle finden Sie Rechtsprechung und Mitteilungen zu aktuellen Themen aus den Fachbereichen, in denen die Kanzlei schwerpunktmäßig tätig ist.
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
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Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist mittlerweileIn in drei weiteren Bundesländern in Kraft getreten bzw. der Zeitpunkt dafür steht nun fest:
Bereits seit 19.12.2017 ist die UVgO in Bremen zu beachten. Grundlage dafür ist das am 12.12.2017 von der Bremer Bürgerschaft beschlossene Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, das am 19.12.2017 in Kraft getreten war (siehe auch aktuelle Fassung Bremisches Tariftreue- u. Vergabegesetz (TtVG), Rundschreiben 06/2017 des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 19.12.2017). Die UVgO findet danach Anwendung für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem Auftragswert von 50.000,00 Euro und ersetzt den ersten Abschnitt der VOL/A. Ausgenommen von der Anwendung der UVgO sind freiberufliche Leistungen; für diese gelten ausschließlich die Regelungen des § 5 TtVG, § 50 der UVgO findet also keine Anwendung.
In Baden-Württemberg hatte der Landtag am 15.12.2017 das "Haushaltsbegleitgesetz 2018/19" beschlossen, der mit diesem Gesetz geänderte § 55 Abs. 1 LHO führt mit Wirkung zum 01.01.2018 die UVgO ein.
Zur Einführung der UVgO in Baden-Württemberg ist noch die Anpassung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich erforderlich.
In Schleswig-Holstein soll die UVgO ab 01.07.2018 gelten, wobei das Land in Ersetzung der VOL 2009 eine eine 1:1-Umsetzung der UVgO plant.
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