Aktuelle Nachrichten zum Vergaberecht
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 26.02.2020 einen Erlass zur Auslegung und Anwendung von einzelnen Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen/Teil A (VOB/A 2019) versandt. Im Unterschwellenbereich ist die VOB/A 2019 (Abschnitt 1) von den Bundesbehörden seit 01.03.2019 anzuwenden. Im Oberschwellenbereich gilt die VOB/A 2019 (Abschnitte 2 und 3) seit 18.07.2019. In dem Auslegungserlaß gibt das BMI aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen Hinweise u.a. zu folgenden Themen:
- Zulässigkeit der Freihändigen Vergabe und des Direktauftrags (§ 3a Abs. 2 – 4 VOB/A)
- Geschäftsjahre im Rahmen der Eignungsprüfung (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A)
- Mehrere Hauptangebote (§ 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A)
- Elektronische Kommunikation (§ 11 VOB/A)
- Nachfordern von Unterlagen (§ 16a Abs. 1 VOB/A)
- Nachfordern von Preisen in unwesentlichen Positionen (§ 16a Abs. 2 VOB/A)
- Vergabe im Ausland (§ 24 VOB/A)
- Diskrepanz der Angaben zum Nachunternehmereinsatz im Angebot
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