Aktuelle Nachrichten zum Vergaberecht
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
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Nach einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (Urt. v. 25.04.2024 - 31 K 21.2797) kann wegen der Missachtung vergaberechtlicher
Vorschriften der Widerruf eines Zuwendungsbescheid
mit Wirkung für die Vergangenheit gerechtfertigt sein, wenn deren
Einhaltung im Zuwendungsbescheid wirksam zur Auflage gemacht
wurde. Dabei kommt es nach Auffassung des Gerichts allein auf die objektive Rechtslage an und nicht darau, ob dem Zuwendungsempfänger insoweit ein Verschulden vorgeworfen werden kann.
Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf ein in der Praxis nicht immer mit der erforderlichen Aufmerksamkeit wahrgenommenes Risiko bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unter Vewendung öffentlicher Fördermittel.
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