Aktuelle Nachrichten zum Vergaberecht
Anwaltskanzlei
Bernd Niedeggen
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Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 21.08.2024 (Verg 6/24) via vpr-online den Vorrang der Fachlosvergabe bei öffentlichen Aufträgen bestätigt. Eine Gesamtvergabe ist nur bei klar belegten technischen oder wirtschaftlichen Gründen zulässig, die im konkreten Fall – einer europaweiten Ausschreibung zur Fahrbahnerneuerung – nicht vorlagen.
Der Auftrag, der unter anderem die Erneuerung von Asphaltfahrbahn, Fahrbahnrückhaltesystemen, Weißmarkierungen und Verkehrssicherung umfasste, hätte in Fachlose aufgeteilt werden können. Die Vergabestelle begründete die gleichwohl erfolgte Gesamtvergabe mit einer angestrebten Bauzeitverkürzung und den damit verbundenen Vorteilen, wie der Reduktion von Verkehrsbehinderungen und CO₂-Emissionen, sowie Sicherheitserwägungen.
Das OLG weist diese Argumente indessen zurück: Der volkswirtschaftliche Nutzen einer schnelleren Fertigstellung rechtfertige keine Gesamtvergabe, da kein konkreter wirtschaftlicher Vorteil für den Auftraggeber nachweisbar sei.Auch die weiteren Gründe der Vergabestelle griffen nicht durch. Der Düsseldforfer Vergabesenat weist auch in dieser Entscheidung auf die entscheidende Bedeutung der ausreichenden Dokumentation für gerichtsfeste Gesamtvergaben hin
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