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Bundesdeutsche Rechtsvorschriften zum Vergaberecht

An dieser Stelle finden Sie eine Auflistung der bundesdeutschen Rechtsvorschriften, die im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge von Bedeutung sind (Bearbeitungsstand 09/2020).

Die Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit oder jederzeitige Aktualität. Insbesondere kann neben den aufgeführten Gesetzen und Rechtsverordnungen noch weiteren, insbesondere auch untergesetzlichen Vorschriften wie z.B. Richtlinien, Verwaltungsanweisungen u.ä., im konkreten Fall Bedeutung zukommen.


Bundesrecht


Baden-Württemberg


Bayern


Berlin


Brandenburg



Bremen


Hamburg


Hessen


Mecklenburg-Vorpommern


Niedersachsen


Nordrhein-Westfalen


Rheinland-Pfalz


Saarland


Sachsen

  • Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG

    Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen v. 14.02.2013

  • VwV "Anti-Korruption"
    Verwaltungsvorschrift
    der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen v. 11.12.2015


Sachsen-Anhalt


Schleswig-Holstein


Thüringen